Lutz Backhaus

Mitglied der Vertretervesammlung


„ Ich bin leidenschaftlich gerne Architekt. Einen Bauherrn auf dem Weg durch alle Höhen und Tiefen bis zur Fertigstellung seines Gebäudes zu begleiten ist die schöne Idee an unserem Beruf.

In diesem Prozess würde ich mich gerne auf die Kernkompetenzen des Architekturberufes konzentrieren können. Von uns zu beeinflussende Tätigkeiten und Aufgaben gehören in unseren Verantwortungsbereich. Also die Idee, die Planung, die Koordination und die Überwachung bis das Gebäude übergeben werden kann. Das sind Themen auf welche wir einen direkten Einfluss ausüben können.

Doch wir haften bei der Verwirklichung mit dem Bauunternehmen gesamtschuldnerisch, was das bedeutet müsste jedem klar sein.

Also sind wir zunehmend damit beschäftigt, eventuelle Rechtsansprüche gegen uns abzuwehren. Dabei tun wir so, als könnten wir alle Arbeitsschritte der Bauunternehmen lückenlos dokumentieren oder überwachen. Das können wir nicht und das ist auch nicht unsere Aufgabe.

Dabei haben wir nur einen begrenzten bis gar keinen Einfluss auf die Vergabe und damit auf die Qualität und Leistungsfähigkeit des Bauunternehmens. Entscheidet sich der Bauherr ausdrücklich gegen den Rat des Architekten, ändert das nichts an der Mithaftung in einem Schadensfall. In diesem Spiel sind die Architekten auch die mit einer Haftpflichtversicherung, so dass jedem klar ist, an wen sich der Bauherr gegebenenfalls wenden wird.

Zum Beispiel kann ich in der Praxis die Einstellung für das Mischungsverhältnis der Putzmaschine nicht lückenlos überprüfen und damit kann ich auch nicht für einen hieraus entstehenden Schaden haften. Das werde ich aber müssen.

Steigende Beiträge bei der Berufshaftpflicht bis zum Ausschluss bei den Versicherungsgesellschaften sehe ich als Gefahr für unseren Berufsstand.

Ich bin der Meinung, dass wir die Position des Lückenbüßers, nach dem Motto Mitgefangen – Mitgehangen, lange genug ausgeübt haben. Wir werden uns diese Position nicht mehr lange leisten können.

Andere Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte, die in einem vergleichbaren Verhältnis wie wir Architekten zum Verbraucher stehen, haften nur nach Dienstvertragsrecht. Es gibt bei diesem Thema viele Alternativen, deswegen fordere ich eine Diskussion in der Architektenkammer und eine Änderung der bestehenden Regelungen. “

Studium FH Darmstadt

2005 Diplom

seitdem selbstständig mit
North+Backhaus Architekten

IHA bei der Architektenkammer

IHA Initiative Hessischer Architekten